Entschädigung bei Flugausfall / Flugannulierung
Von einem Flugausfall (Flugannulierung) wird gesprochen, wenn der geplante Flug, für den Sie ein Ticket hatten, nicht durchgeführt wurde. Die Ursachen für einen Flugausfall sind vielfältig. Zum einen können technische Defekte zu einem Flugausfall führen und zum anderen sind oftmals schlechte Wetterbedingungen Schuld. Fällt ein Flug aufgrund der schlechten Wetterlage aus, geschieht dies „in der Regel“ zum Wohlergehen des Kunden. In diesem Fall ist der Fluggesellschaft nichts vorzuwerfen und es wird keine Entschädigungszahlung fällig. Fällt der Flug hingegen aufgrund eines technischen Defektes aus, trägt die Fluggesellschaft in der Regel die Schuld. Mangelhaft oder nicht durchgeführte Wartung führen oft zu einem Flugausfall. Frust und Ärger des Fluggastes sind verständlich. Oftmals muss die penibel geplante Reise geändert werden oder der Urlaub fällt sogar ins Wasser.
Neben dem Ärger, kann der Flugausfall für den Fluggast auch zu finanziellen Schäden führen, wenn z.B. wichtige Geschäftstermine aufgrund der damit verbundenen Flugverspätung verpasst werden. Leider stellen sich Fluggesellschaften oftmals quer, wenn es um eine Entschädigung bei Flugannulierung für den Fluggast geht. Der Streit mit der Airline (Fluggesellschaft) nach einer Flugannulierung ist häufig langwierig und aussichtslos. Damit Sie keinen endlosen Kampf gegen die großen Fluggesellschaften führen müssen, kämpfen wir für Ihr Recht! Wir holen uns Ihre rechtmäßige Entschädigung von den Airlines!
Kurzstrecke < 1.500 km
Mittelstrecke 1.500 - 3.500 km
Langstrecke > 3.500 km
Wann haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung bei Flugausfall / Flugannulierung?
Wenn Sie innerhalb der EU gestartet sind
... oder wenn Sie aus einem Drittland in die EU geflogen sind und der Sitz der Airline auch in der EU ist.
Wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert wurden.
Wenn keine außergewöhlichen Umstände zum Flugausfall vorlagen. (Streik, Sabotage)
Wenn Ihr Flugausfall, bzw. Ihr Flug nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Wann gilt ein Flug als ausgefallen/annuliert, um eine Entschädigung zu erhalten?
Laut EU-Verordnung gilt ein Flug als annuliert, wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht durchführt. Um einen Anspruch aus dem Flugausfall geltend zu machen, müssen Sie über eine Reservierung verfügen.
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*Anspruchswert für eine vierköpfige FamilieWelche außergewöhnlichen Umstände führen zur Entschädigung?
"Außergewöhnliche Umstände" (Entschädigung!)
- Technischer Defekt
- Starker Gegenwind
- Erkrankung Boardcrew / Pilot
- Verspätete Abfertigung durch das Bodenpersonal
- Austausch des Getriebes
- Nicht genügend Enteisungsmittel
Außergewöhnliche Umstände (Keine Entschädigung!)
- Schlechtes Wetter
- Streik
- Sicherheitsrisiken
- Politische Instabilität
- Turbinenschaden durch Vogelschlag
- Verzögerte Landeerlaubnis
- Radarausfall
Achtung
Um sich Entschädigungszahlungen zu entziehen behaupten Fluggesellschaften gern, dass es sich bei dem Flugausfall um einen „außergewöhnlichen Umstand“ gehandelt hat. Unser Tipp: Lassen Sie sich bei Ihrem Flug noch vor Ort eine Bestätigung des Flugausfall Grundes geben.
Achtung
Betreuungsleistungen gemäß der EU-Verordnung


Distanz | Wartezeit | Leistung |
Kurzstrecke < 1.500 km | ab 2 Stunden | Getränke, Verpflegung, 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails |
Mittelstrecke 1.500 – 3.500 km | ab 3 Stunden | Getränke, Verpflegung, 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails |
Langstrecke > 3.500 km | ab 4 Stunden | Getränke, Verpflegung, 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails |
Sämtliche Strecken | ab 1 Nacht Aufenthalt | Getränke, Verpflegung, 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails, Hotelunterkunft inklusive Transfer |
< 1.500 km
ab 2 Stunden Verspätung
- Getränke
- Verpflegung
- 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails
1.500 – 3.000 km
ab 3 Stunden Verspätung
- Getränke
- Verpflegung
- 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails
ab 3.500 km
ab 4 Stunden Verspätung
- Getränke
- Verpflegung
- 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails
ab 1 Nacht Aufenthalt
Flug am Folgetag
- Getränke
- Verpflegung
- 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails
- Hotelunterkunft inklusive Transfer
Achtung
Bei Flugausfall stehen Ihnen kostenlose Betreuungsleistungen, wie Verpflegung, Getränke, Telefonate, Telefaxe und Emails zu. Bei zusätzlichem Aufenthalt von 1 Nacht haben Sie ein Anrecht auf eine Hotelunterkunft sowie Beförderung zum Hotel. Lehnt die Fluggesellschaft diese Leistungen ab, so können wir für Sie diese Leistung im nachhinein von der Fluggesellschaft einfordern. Heben Sie dazu sämtliche Quittungen und Belege als Nachweis auf.
Achtung
Wie kommen Sie an Ihre Entschädigungszahlung?
Für gewöhnlich haben Sie als „kleiner“ Fluggast wenig Aussicht auf Erfolg bei einem alleinigen Versuch Ihre rechtmäßige Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft einzufordern. Fluggesellschaften blockieren Anfragen dieser Art meistens ab und berufen sich bei einem Flugausfall auf „außergewöhnliche Umstände“. Ein zäher und oft aussichtsloser Kampf gegen die großen Airlines beginnt und scheint kein Ende zu nehmen. Advocair kämpft für Ihr Recht auf Erstattung bei einem Flugausfall und setzt sich erfolgreich für Sie ein! Wir haben die nötige Erfahrung und Expertise um erfolgreich gegen die Fluggesellschaften vorzugehen. Des Weiteren verfügen wir über die nötigen Informationen, um zu wissen ob der Flugausfall durch die Fluggesellschaft verschuldet wurde oder nicht. Unser starkes Team aus Reiserechtexperten und Partneranwälten verhilft Ihnen zu Ihrem Geld. Das Gute ist, dass Sie keinerlei Kosten haben während wir für Sie aktiv werden. Sie zahlen nur bei Erfolg eine kleines Erfolgshonorar von 25% (zzgl. 19% MwSt) der Entschädigungszahlung.