Entschädigung bei Flugumbuchung / Flugüberbuchung
Eine Flugumbuchung resultiert zum einen aus einer Überbuchung des Sitzplatzangebotes durch die Fluggesellschaft. Damit versuchen Fluggesellschaften leere Sitzpläzte aufgrund von „No Shows“ (Passagiere die am Abflugtag nicht erscheinen) aufzufüllen. Es werden also mehr Flugtickets für einen Flug verkauft, als eigentlich Sitzplätze zur Verfügung stehen. Oftmals geht die Rechnung auf. Manchmal stehen jedoch am Abflugtag mehr Passagiere am Check-in als Sitzplätze zur Verfügung stehen. Diese werden dann freiwillig oder auch unfreiwillig auf einen anderen Flug umgebucht. Zum anderen resultieren Flugumbuchung aus Flugausfällen und Flugverspätungen Ihres ursprünglich gebuchten Fluges.
Neben dem Ärger, kann die Flugumbuchung für den Passagier auch zu finanziellen Nachteilen führen, wenn z.B. sehr wichtige Termine nicht wahrgenommen werden können. Leider interessieren sich Airlines oftmals nicht für das Leid der Fluggäste, wenn es dann schließlich um eine Entschädigung aus der Flugumbuchung für den Fluggast geht.
Kurzstrecke < 1.500 km
Mittelstrecke 1.500 - 3.500 km
Langstrecke > 3.500 km
Wann haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung bei einer unfreiwilligen Flugumbuchung?
Wenn Sie innerhalb der EU gestartet sind
... oder wenn Sie aus einem Drittland in die EU geflogen sind und der Sitz der Airline auch in der EU ist.
Sie haben kurzfristig von der Umbuchung erfahren und kommen mit Ihrem Alternativflug mit einer 3 stündigen Verspätung am Ziel an.
Es lagen keine außergewöhlichen Umstände zu der Flugumbuchung vor. (Streik, schlechtes Wetter, Sabotage)
Wenn Ihre Flugverspätung, bzw. Ihr Flug nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Eine weitere aber keine zwingende Voraussetzung ist das rechtzeitige Erscheinen am Check-in Schalter.
Sie müssen sich zur angegebenen Zeit am Check-in Schalter des Fluges einfinden, wo Ihnen das Boarding dann verweigert wird. Die Anwesenheit am Check-in Schalter Ihres ursprünglich gebuchten Fluges ist laut Urteil des BGH jedoch nicht relevant, wenn die Fluggesellschaft zuvor unzweideutig z.B. per Email klar gemacht hat, dass Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden. Wir empfehlen Ihnen trotzdem rechtzeitig vor Ort zu sein um auf eine kurzfristige Flugänderung reagieren zu können.
Sie wurden unfreiwillig umgebucht? Sichern Sie sich bis zu 2.400 EUR!*
*Anspruchswert für eine vierköpfige FamilieAchtung
Um sich Entschädigungszahlungen zu entziehen behaupten Fluggesellschaften gern, dass es sich bei der Flugumbuchung um einen „außergewöhnlichen Umstand“ gehandelt hat. Unser Tipp: Lassen Sie sich bei Ihrer Flugumbuchung noch vor Ort eine Bestätigung des Verspätungsgrundes geben.
Achtung
Betreuungsleistungen gemäß der EU-Verordnung


Distanz | Wartezeit | Leistung |
Kurzstrecke < 1.500 km | ab 2 Stunden | Getränke, Verpflegung, 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails |
Mittelstrecke 1.500 – 3.500 km | ab 3 Stunden | Getränke, Verpflegung, 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails |
Langstrecke > 3.500 km | ab 4 Stunden | Getränke, Verpflegung, 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails |
Sämtliche Strecken | ab 1 Nacht Aufenthalt | Getränke, Verpflegung, 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails, Hotelunterkunft inklusive Transfer |
< 1.500 km
ab 2 Stunden Verspätung
- Getränke
- Verpflegung
- 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails
1.500 – 3.000 km
ab 3 Stunden Verspätung
- Getränke
- Verpflegung
- 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails
ab 3.500 km
ab 4 Stunden Verspätung
- Getränke
- Verpflegung
- 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails
ab 1 Nacht Aufenthalt
Flug am Folgetag
- Getränke
- Verpflegung
- 2 Telefongespräche oder Telefaxe oder Emails
- Hotelunterkunft inklusive Transfer
Wie kommen Sie an Ihre Entschädigungszahlung aus der Umbuchung?
Aus der Erfahrung heraus empfehlen wir den Fluggästen nicht selbst gegen die Fluggesellschaften vorzugehen. Zwar sind die Kosten für die Erstellung eines Mahnschreibens im erträglichen Bereich, aber vom Erfolg her nahezu aussichtslos. Fluggesellschaften reagieren auf Mahnschreiben ablehnend oder gar nicht. Ein langwieriger und zeitaufwendiger Prozess beginnt, der dem unerfahrenen Fluggast einen hohen Stressfaktor beschert. Wir helfen Ihnen einfach und schnell Ihre Entschädigung von den Fluggesellschaften einzufordern. Ihnen entstehen keinerlei Kosten während wir für Sie aktiv werden. Sie zahlen nur bei Erfolg eine faire Aufwandsentschädigung von 25% (zzgl. gesetzlicher MwSt) der Entschädigungszahlung.